w e t t k a m p f r e g l e m e n t


Verkehrsregeln auf öffentlichen Strassen sind zwingend zu beachten!

Auf der Bikestrecke gilt Helmtragpflicht. Eine Nichtbefolgung hat die Disqualifikation zur Folge!

Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer ist für sein Material, insbesondere für die Tauglichkeit seines
Bikes, selber verantwortlich.

Bei technischen Mängeln am Bike, bei Nichtbeachtung des Reglements oder aus disziplinarischen
Gründen (z.B. grobe Unsportlichkeit), hat der Veranstalter das Recht, Teilnehmerinnen und Teilnehmer
vom Rennen auszuschliessen.

Proteste sind schriftlich, bis spätestens 15 Minuten nach dem Zielschluss, beim Platzspeaker einzureichen.

Die Versicherung ist Sache jeder Teilnehmerin, jedes Teilnehmers.

Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab.

Die Übergabe der Startnummer in der Staffelkategorie ist nur in der dafür vorgesehenen Zone erlaubt.

Das Hören von Musik mit Kopfhörern während dem Rennen ist verboten!

Einzelne Abschnitte der Bikestrecke sind schmal und zum Überholen eng.
Langsamere Wettkämpferinnen und Wettkämpfer lassen Schnelleren den Vortritt.

Die Wettkampfstrecke führt zum Teil über private Grundstücke und Landpartien und wird jeweils
speziell für diesenn Anlass bereitgestellt. Wir bitten daher die Originalstrecke im Training nicht zu befahren.